doQtor GmbH – integriertes Gesund­heits- und Sozialmanagement

All­ge­meine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. All­ge­meines

doQtor bietet seinen Kundenunternehmen bzw. dessen MitarbeiterInnen Lei­stungen aus dem Bereich der betrieblichen Gesund­heit. Darunter sind u.a. die Analysierung, Konzeption, Beratung, der Betrieb und Vertrieb von präventiven und interventionellen Sozial- und Gesund­heits-Managementsystemen.

Mit dem Facharzt-Service & dem integr. Gesund­heits- und Sozialmanagement (im Folgenden: „Kernleistungen“) haben hilfesuchende Mitarbeitende und Führungskräfte des Kunden die Möglichkeit, telefonisch, per E-mail oder über ein Online-Vermittlungsportal mit den Vermittelnden der doQtor GmbH Kon­takt aufzunehmen. Über die Kernleistungen können während der unter Ziffer 3. Absatz 1 der Anlage 1 angegebenen Zeiten Anliegen und Fragen aus dem sozialen, psychosozialen und medizinischen Bereich, sowie Anfragen des „gesunden Führens“ vorgebracht werden. Die Vermittelnden sortieren die Anfrage des Hilfesuchenden, zeigen erste Lösungswege auf und schlagen dem Mitarbeitenden des Kunden sodann geeignete Fachstellen vor, bei denen sie sich beraten oder auch behandeln lassen können, soweit vom Anrufer gewünscht. Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügten Lei­stungsbeschreibung, die Bestandteil dieses Vertrages ist.

Mit Unterzeichnung eines Nutzungsvertrages kommt kein Vertragsverhältnis zwischen doQtor und den Mitarbeitenden des Kunden zustande. Der Vertrag beinhaltet lediglich die Zurverfügungstellung der Kernleistungen zwecks Nutzung durch die Mitarbeitenden des Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich jedoch, seine Mitarbeitenden über den Inhalt der als Anlage 1 beigefügten Lei­stungsbeschreibung zu informieren und seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass die Kernleistungen nur im Rahmen und auf Basis der als Anlage 1 beigefügten Lei­stungsbeschreibung erbracht werden. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, seine Mitarbeitenden darauf hinzuweisen, dass sie mit der Kon­taktaufnahme zu den Kernleistungen die Regelungen der als Anlage 1 beigefügten Lei­stungsbeschreibung akzeptieren. Sofern auch Angehörige der Mitarbeitenden des Kunden Lei­stungen der Gesund­heitshotline in Anspruch nehmen können, verpflichtet sich der Kunde, seine Mitarbeitenden zu verpflichten, die Regelungen der als Anlage 1 beigefügten Lei­stungsbeschreibung seinen Angehörigen bekanntzumachen und diese darauf hinzuweisen, dass die Regelungen der als Anlage 1 beigefügten Lei­stungsbeschreibung mit der Kon­taktaufnahme zu der Gesund­heitshotline akzeptiert werden.

Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Verpflichtungen oder geben seine Mitarbeitenden die sich aus der als Anlage 1 beigefügten Lei­stungsbeschreibung ergebenden Verpflichtungen nicht an ihre Angehörigen weiter, ist der Kunde verpflichtet, doQtor von allen Ansprüchen, die Dritte im Zusammenhang mit der Durchführung von Vermittlungen bzw. der Erteilung von Auskünften durch die Kernleistungen geltend machen, freizustellen.

2. Zustandekommen eines Vertrages

Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des vom Kunden vollständig ausgefüllten und an allen hierfür vorgesehenen Stellen unterzeichneten Vertragsformulares durch doQtor zustande. Der Kunde ist an diesen Antrag zum Abschluss des Vertrages zwei Wochen ab dessen Zugang bei doQtor gebunden.

3. Vergütung

Für die Inanspruchnahme der Kernleistungen erhält die doQtor GmbH die nachfolgend aufgeführte Vergütung:

  • Einmalige Einrichtungspauschale, fällig zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages.

Die einmalige Einrichtungspauschale umfasst: 
a) Die Bereitstellung einer Rufnummer, der Zugangsdaten zum Online-Portal sowie der E-Mail-Adresse; 
b) Den Entwurf sowie u.U. den Druck von Gesund­heitsflyern zu Informationszwecken der Mitarbeitenden des Kunden; 
c) Präsentation der Lei­stungen im Rahmen von Mitarbeiterveranstaltungen, online oder in Präsenz. 

  • Das monatliche Nutzungsentgelt ist zur Mitte eines jeden Lei­stungsmonats fällig. Das Nutzungsentgelt stellt eine pauschale Vergütung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Gesund­heitshotline dar. Der Kunde ist verpflichtet, doQtor unverzüglich darüber zu informieren, soweit die vorgenannte Anzahl der Mitarbeiter überschritten wird. Das monatliche Nutzungsentgelt erhöht sich ab diesem Zeitpunkt pro Mitarbeiter um die vereinbarte Summe. 
  • Die Vertragsnummer gilt im Bedarfsfall als Dauerrechnungsnummer. Dieser Nutzungsvertrag gilt als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in Verbindung mit den monatlichen Bankbelegen (§ 31 UStDV). 

 

4. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestlaufzeit eines Nutzungsvertrags beträgt 1 Monat und beginnt mit der Bereitstellung der Kernleistungen (s. Ziffer 2 dieses Vertrages). Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich nach ihrem Ablauf automatisch um jeweils 1 weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht durch den Kunden oder doQtor mit einer Frist von 1 Woche zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn eine Partei eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag verletzt und diese Verletzung auch nach schriftlicher Aufforderung der jeweils anderen Partei nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt. Die Kündigung des Nutzungsvertrages bedarf jeweils der Schriftform.

5. Daten­schutzerklärung

Mit Unterzeichnung eines Vertrages erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kundenbezogener Daten gemäß der diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügten Daten­schutzerklärung einverstanden. 

Anlage 1:  Leistungsbeschreibung 

1. Wem gegenüber erbringt doQtor Dienstleistungen im Rahmen des Facharzt – Service und des integr. Gesund­heits- und Sozialmanagements?

doQtor stellt den Mitarbeitenden des Kunden eine Beratung im Hinblick auf geeignete Stellen zur Beantwortung von Fragestellungen aus dem sozialen, psychosozialen und medizinischen Bereich zur Verfügung. Dies geschieht unter Verwendung der unter Ziffer 3 dieser Anlage 1 aufgeführten Kommunikationswegen. Die Weitergabe der entsprechenden Kon­taktdaten von doQtor an die Beschäftigten des Kunden obliegt diesem selbst und wird von ihm organisiert, soweit nicht anders vereinbart. 

2. Welche Dienstleistungen erbringt doQtor? 

doQtor bietet den Mitarbeitenden des Kunden die Möglichkeit zu den unter Ziffer 3. (1) dieser Anlage 1 aufgeführten Geschäftszeiten mit einem Vermittelnden der Kernleistungen Kon­takt aufzunehmen und dort Vermittlungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Erstkontakt sowie die Vermittlung an nachfolgende Fachstellen erfolgt durch ein qualifiziertes Vermittlerteam. 

3. Auf welche Weise kann mit den Kernleistungen in Kon­takt getreten werden?

(1) doQtor stellt dem Kunden eine Rufnummer zur Verfügung, unter der dessen Mitarbeitende zu den nachfolgend aufgeführten Geschäftszeiten werktäglich Kon­takt mit dem Vermittlerteam aufnehmen können: 
a. Montag: 08.00-18.00 
b. Dienstag:08.00-18.00 
c. Mittwoch: 08.00-18.00 
d. Donnerstag: 08.00-18.00 
e. Freitag: 08.00-18.00 
f. Samstag: ------ 
g. Sonntag: ------ 

(2) Darüber hinaus erhält der Kunde einen Zugang zum Online-Portal über das die Vermittelnden kontaktiert werden können 

(3) Ferner sind die Kernleistungen über die E-mail-Adresse, erreichbar. 

4. Wann sind die Kernleistungen erreichbar?

Die Kernleistungen stehen den Mitarbeitenden des Kunden, sowie deren Angehörigen während der unter Ziffer 3. (1) dieser Anlage 1 aufgeführten Geschäftszeiten zur Verfügung. Die Kon­taktaufnahme über das Online-Portal sowie per E-mail gestellte Anfragen werden ebenfalls im Rahmen dieser Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung bearbeitet. 

5. Welche Lei­stungen können durch den Facharzt-Service und das integr. Gesund­heits- und Sozialmanagement nicht erbracht werden? 

(1) Keine Kon­taktaufnahme bei Vorliegen eines Notfalls 
Sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um einen Notfall handelt, können durch die Ansprechpartner der doQtor GmbH keine Hilfen oder Vermittlungen erbracht werden. Dies gilt insbesondere für medizinische Notfälle. Im Falle eines Notfalls sind die üblichen und öffentlich zugänglichen Wege der Notfallversorgung zu wählen. 

(2) Keine Auskünfte und Vermittlung bei Überlastung der Kernleistungen 
Ebenso wenig kann durch die Kernleistungen gewährleistet werden, dass der Anrufende bei telefonischer Kon­taktaufnahme sofort eine Verbindung zu einem Vermittelnden erhält. Ausnahmsweise kann die Hotline aufgrund großen Andrangs derart stark ausgelastet sein, dass der Anrufende zuerst auf eine Reservierungs-Position geleitet werden muss. Dies wird durch eine entsprechende Bandansage signalisiert. Auf Wunsch kann in diesen Fällen eine Rückrufbitte hinterlassen werden. 

(3) Keine Auskünfte und Beratung in ärztlichen Angelegenheiten 
Die Vermittelnden erteilen ausschließlich allgemeine Auskünfte und Informationen zu medizinischen und gesundheitlichen Fragen, die keine Rückschlüsse auf das Vorliegen oder Nicht-vorliegen einer bestimmten Erkrankung o.ä. zulassen; die Auskünfte stellen keine Aufforderung dar, eine bestimmte Behandlung durchzuführen, durchführen zu lassen oder zu unterlassen und ersetzen unter keinen Umständen die persönliche Vorstellung bei einem Arzt. Sofern der/die Mitarbeitende(n) des Kunden aufgrund der Kon­taktaufnahme mit doQtor die persönliche Vorstellung bei einem Arzt unterlassen, übernimmt doQtor hierfür keine Haftung. doQtor übernimmt hier lediglich eine Vermittlungstätigkeit. 

doQtor kann daher keine Garantie oder Verantwortung übernehmen für den Erfolg der im Anschluss an die telefonische Vermittlung stattfindende Beratung oder Behandlung. Etwaige Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche, die aufgrund einer im Anschluss nicht ausreichenden oder fehlerhaften Behandlung entstehen, sind bei den leistungserbringenden Fachstellen geltend zu machen. Diese werden nicht als Erfüllungsgehilfen der doQtor GmbH tätig. Es erfolgt lediglich eine Vermittlung des Ratsuchenden an diese Stellen. 

6. In welchen Fällen haftet doQtor? 

Soweit sich aus dieser Lei­stungsbeschreibung einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet doQtor bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 
Auf Schadensersatz haftet doQtor – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet doQtor nur 
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, 
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

7. Welche Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen? 

Der Kunde verpflichtet sich, die Kon­taktdaten der Kernleistungen (Telefonnummer und Adresse des Onlineportals) nicht zu veröffentlichen und anderen als seinen Mitarbeitenden sowie (wenn und soweit dies Bestandteil des Angebotes ist) deren Angehörigen zur Verfügung zu stellen. 

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